Die deutschsprachigen Länder sind wichtige Außenhandelspartner der Republik Serbien. Die Zahl der Investitionen in Serbien aus dem deutschsprachigen Raum nimmt von Jahr zu Jahr zu. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet den Mandanten einen umfassende Leistungen im Zusammenhang mit der Firmengründung in Serbien und seiner erfolgreichen Weiterführung. firmengründung in serbien rechtsanwalt
Zunächst holen wir alle notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden ein und regeln die Statusfragen von Unternehmensgründern. Wenn es sich um Personen handelt, die beabsichtigen, in der Republik Serbien zu leben, vertreten wir sie in Verfahren zur Regelung des Aufenthalts, der Erlangung von Arbeitsvisa, des ständigen Aufenthalts und der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien. Natürlich ist der Aufenthalt in Serbien keine notwendige Bedingung für Investitionen in unserem Land. Unsere Kanzlei vertritt Sie auch im Verfahren zur Erlangung einer Steueridentifikationsnummer für Ausländer, zur Eröffnung eines Bankkontos und im Verfahren zur Firmengründung vor dem Handelsregister. Wir beraten Sie auch im Bereich des Steuerrechts und Möglichkeiten zur Erlangung verschiedener staatlicher Subventionen.
Nach der Gründung Ihres Unternehmens vertreten wir Sie in den Verfahren zur Regelung von Fragen des Gesellschaftsvermögens, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Steuerpflichten Ihres Unternehmens und Statusfragen Ihres Unternehmens.
Firmengründung in der Republik Serbien ist sehr einfach und schnell. Das gesamte Verfahren kann mit nur einer Ankunft in der Republik Serbien abgeschlossen werden. Dies liegt daran, dass ausländische Staatsangehörige die elektronische Signatur bei der Handelskammer Serbiens ausschließlich persönlich übernehmen. Alle anderen Handlungen können mit einer Vollmacht vorgenommen werden. Wenn der Geschäftsführer serbische Staatsbürger ist, ist sogar der oben genannte Schritt nicht erforderlich und das Verfahren ist noch einfacher. Auf jeden Fall treffen alle Behörden in der Republik Serbien sehr schnell Entscheidungen, wenn es um Investitionen in unserem Land geht. Der Beschluss über die Gründung der Gesellschaft muss innerhalb von fünf Werktagen vom zuständigen Handelsregister erlassen werden.
Wenn Sie Fragen zu Investitionen in Serbien haben, können Sie uns telefonisch kontaktieren: +381 66 94 111 98 oder per E-Mail dajana.dakic@zivkovicdakic.rs firmengründung in serbien rechtsanwalt